Der neue Bußgeldkatalog 2021
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18.11.2021  Jasmin
Seit dem 9. November gilt der neue Bußgeldkatalog. Was man jetzt wissen muss!

Quick-Check:

Tempoverstöße sind teurer geworden
Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe gestiegen
Rettungsgassenverweigerer bekommen jetzt Fahrverbot


Der Bundesrat hat am 9.11.21 Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen: Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden seitdem Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen, um schneller voranzukommen.

Unverändert sind die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen geblieben.

 

Innerorts und außerorts – was ändert sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung


Für Bleifüße wird es teuer! Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h wurden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. 

Innerorts stiegen sie von 35 Euro auf 70 Euro, außerorts von 30 Euro auf 60 Euro. Die Vergabe der Punkte ist aber gleichgeblieben. Hier muss man sich ab 21 km/h mehr erst fürchten.

 

Viel härter bestraft werden Raser: Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt jetzt mindestens 400 statt heute 200 Euro.

Aber auch hier ist bei den Fahrverbotsgrenzen alles gleichgeblieben. Bei 31 km/h zu viel droht Autofahrern innerorts und bei 41 km/h außerorts ein Fahrverbot, oder wenn sie wiederholt, mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs waren.

 

Rettungsgasse. Missachtung wird hart bestraft.

 

200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das drohte schon früher allen, die keine Rettungsgasse gebildet haben. Neu seit dem 9. November: Dafür gibt es einen Monat Fahrverbot. 

Wer auf die rücksichtslose Idee kommt, durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen können bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden. 

 

Was ändert sich für Falschparker.


Für Falschparker ist es jetzt teurer als früher!

Normale Parkverstöße sind etwas angehoben geworden. Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt 25 statt früher 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es jetzt 50 statt 35 Euro.

Wen man unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, dann kostet das jetzt 55 statt 35 Euro.

 

Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, seit der neuen Verordnung mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Den bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld dafür sind 80 Euro.

 

Kräftiger zur Kasse gebeten werden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch alle, die in zweiter Reihe parken oder halten. Sie zahlen 55 Euro. Und Falschparkende, die dabei zum Beispiel Radfahrende behindern, zahlen 80 Euro und bekommen anders als früher einen Punkt in Flensburg.

 

Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.