26.07.2021  Ivanka
Gewerbeleasing: Wie wird korrekt verbucht?

Die meisten Betriebe brauchen einen Firmenwagen – unabhängig davon, ob Sie Finanzberater, Handwerker oder Tierarzt sind. Ein bequemer Weg für Unternehmen ist hier das Gewerbeleasing. Gewerbeleasing ist einfach zu verwalten und die eigene Flotte ist immer auf dem neusten Stand. Doch was genau ist beim Gewerbeleasing steuerrechtlich zu beachten?  

 

 

Wieso ist Leasing so beliebt bei Unternehmen?

Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Firmem sparen durch Leasing anstatt Finanzierung viel Geld. Die monatlichen Raten sind oft niedriger und können beim Finanzamt als Betriebsausgaben angegeben werden, sodass Sie hier Steuerrückerstattungen erwarten können.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der extrem hohe Wertverlust von Fahrzeugen. Durch das Leasen Ihres Fuhrparks beugen Sie möglichen Verlusten vor.

 

 

Der Dienstwagen für die Mitarbeiter

Das klingt alles erstmal sehr einfach und rentabel – es wird jedoch kompliziert für die Buchhaltung. Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Dienstwagen für berufliche wie auch private Zwecke zur Verfügung stellt, gibt es einiges zu beachten. In diesem Fall ist das Auto als geldwerten Vorteil zu betrachten. Es werden also steuerliche Abgaben fällig. Diese werden in der Regel jedoch vom Bruttogehalt des Angestellten abgezogen – was wiederum Lohnnebenkosten einspart.

 

 

Geldwerter Vorteil: Was bedeutet das?

Der Mitarbeiter sollte zuverlässig und sorgfältig seine Fahrten dokumentieren. Für die exakte Berechnung des geldwerten Vorteils gibt es zwei verschiedene Methoden:

 

  1. Die 1% Regel: Bei dieser Methode versteuert der Arbeitnehmer 1% vom Bruttoneuwagenpreis monatlich.
  2. Das Fahrtenbuch: Bei dieser Methode wird jede Fahrt vorschriftsgemäß im Fahrtenbuch dokumentiert.

Welche Methode gewählt wird, hängt vom jeweils individuellen Mitarbeiter ab.

 

 

Die korrekte Abschreibung

Die korrekte Abschreibung der Flottenfahrzeuge ist ebenfalls ein wichtiges Thema der richtigen Buchhaltung. Ohne eine korrekte Abschreiben lässt sich der tatsächliche Wert in der Unternehmensbilanz nicht bestimmten. Wertminderungen sind bei Maschinen, Gebäuden und besonders bei Fahrzeugen enorm hoch. Haben Sie sich entschlossen Ihre Flottenfahrzeuge zu leasen haben wir gute Neuigkeiten für Sie: beim Leasing fällt die Abschreibung der Fahrzeuge weg.

Die Fahrzeuge wurden innehrlab des Unternehmens bereits als Betriebsausgaben deklariert und es ist nicht das Unternehmen, dass das Fahrzeug besitzt, sondern der Leasinggeber. Sie können die Leasingrate also 100-prozentig versteuern.

Und hier ergibt sich im Fall von Leasingfahrzeugen ein großer Vorteil: Die Abschreibung fällt für Unternehmen komplett weg.

 

 

Die korrekte Buchführung

Zusammengefasst bietet das Flottenleasing Unternehmen viele Vorteile:

 

Flottenleasingleasing

Finanzierung

Keine Wertminderung

 Steuerersparnis

Geringere Lohnnebenkosten

Fahrzeuge sind immer up-to-date

100-prozentige Abschreibung

Hoher Wertverlust

Kredite oder Fremdkapital benötigt

Fahrzeug ist nicht up-to-date

 Hoher Abschreibungsaufwand

 

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