Dienstradleasing ist ein nachhaltiger Mitarbeiter-Benefit, bei dem alle gewinnen. Die Mitarbeiter:innen sparen bis zu 40% der Kosten gegenüber Barkauf, der Arbeitgeber steigert seine Attraktivität und die Umwelt freut sich auch.
Auf zwei Rädern gesund, klimafreundlich und günstig unterwegs.
So einfach geht Dienstrad-Leasing mit unserem Partner Kazenmaier. Sie haben Interesse oder weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Direkt hier loslegen.
Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.
Der Arbeitgeber schließt den Leasingrahmenvertrag ab und erhält Zugang zur Dienstradplattform.
Der Mitarbeiter registriert sich einfach auf der Plattform und unterzeichnet die Überlassungsvereinbarung.
Der Mitarbeiter wählt sein Wunschrad aus und zahlt beim Händler einfach mit dem Einkaufszertifikat.
Durch das Dienstrad-Leasingmodell können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern wie beim Dienstwagen Fahrräder im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur uneingeschränkten privaten Nutzung überlassen. Dies kann über eine klassische Entgeldumwandlung oder aber auch einem Gehaltsbaustein erfolgen.
Ja, das Dienstrad kann dienstlich und privat uneingeschränkt, auch im Ausland, genutzt werden.
Zubehörteile können dem Dienstrad hinzugefügt werden und auch in den Leasingvertrag integriert werden. Welche genauen Zubehörteile jedoch zulässig sind, legt der Arbeitgeber individuell im Leasingrahmenvertrag fest. Auch NICHT festverbaute Zubehörteile (wie z.B. Automobilträger, Kindersitz, Hundeanhänger, uvm.) sind Leasingbestandteil bei Kazenmaier.
Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Teile seines Gehalts in Form von Sachlohn gewährt und nicht in als Barlohn (Geld) auszahlt. Die Überlassung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung ist eine Form des Sachlohns. Den Nutzen, den der Arbeitnehmer aus der privaten Nutzung zieht nennt man geldwerten Vorteil. Der geldwerte Vorteile eines Dienstrads wird nur noch mit 1 % auf 25 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Dienstrads versteuert.
Ja, einzige Voraussetzung ist jedoch, dass der entsprechende Arbeitgeber am Kazenmaier Dienstradleasing Programm teilnimmt. Ihr Unternehmen ist nicht dabei und Sie profitieren noch nicht von den Vorteilen? Dann hier gleich informieren und Materialien anfordern oder Unternehmen vorschlagen!
Ja, das ist problemlos möglich. Auch mehrere Diensträder pro Mitarbeiter sind möglich (je nach Arbeitgeber / Tarifvertrag). Es muss nur der geldwerte Vorteil für die Objekte versteuert werden.
Grundsätzlich gibt es im Kazenmaier Dienstrad-Leasing Programm bei der Art des Dienstrades, beim Modell und auch beim Hersteller keinerlei Einschränkungen. Allerdings kann der Arbeitgeber als Leasingnehmer die Auswahl auf bestimmte Produktklassen einschränken.
Ja, kein Problem. Die monatliche Leasingrate errechnet sich dann aus dem angebotenen, vergünstigten Preis beim Fahrradfachhändler.
Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen der Entgeltumwandlung und ggf. am Zuschuss des Arbeitgebers.